Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Buschhauser Straße von Haus-Berge-Straße bis Sterkrader Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Buschhauser Straße im Abschnitt zwischen Haus-Berge-Straße und Sterkrader Straße. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die vorläufigen Gesamtkosten für diese Maßnahme werden mit 74.000 Euro beziffert.
Die Notwendigkeit des Bauvorhabens wird mit der Verkehrssicherheit und der Einhaltung der DIN-Norm EN 13201 begründet, da die bestehende Anlage die aktuellen Anforderungen nicht erfüllt.
Das Vorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Kommune entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird. Durch die Neuregelung des § 8a KAG sind zudem eine vorherige Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie eine Anliegerversammlung nicht mehr erforderlich. Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch den Einsatz der neuen Technik Strom eingespart wird.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024einstimmig beschlossen