Durchführung der Baumaßnahme "Priembergweg 28 KAG Nr. 115/22"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme im Priembergweg 28. Die Asphaltfahrbahn weist laut einer Zustandsbefahrung Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr vorgesehen ist. Grundlage für die Feststellung des Sanierungsbedarfs war eine Untersuchung des TÜV aus dem Jahr 2016.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 180.000 Euro und werden aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Rechtlich ist das Vorhaben als beitragsfähig nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle der Stadt Essen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Durch die Anpassungen im § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Durchführung einer Anliegerversammlung sowie die Aufnahme der Maßnahme in das Straßen- und Wegekonzept.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024einstimmig beschlossen