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Vorlage

Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Lennestraße von Saarstraße bis Ruhrallee

0684/2024/6 23.05.2024 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Lennestraße im Bereich zwischen Saarstraße und Ruhrallee. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die vorläufigen Kosten für diese Maßnahme werden auf 57.000 Euro geschätzt.

Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Durch die Anpassung des § 8a KAG sind zudem die Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie eine Anliegerversammlung nicht mehr verpflichtend.

Die Maßnahme wird als sachlich und zeitlich unabweisbar eingestuft, da die derzeitige Beleuchtungsanlage die Anforderungen der DIN (EN) 13201 nicht erfüllt und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden muss. In Bezug auf den Klimaschutz wird das Vorhaben als positiv bewertet, da durch die Umstellung auf LED-Technik ein Energieeinsparungseffekt erzielt wird, auch wenn für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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