Durchführung der Baumaßnahme "Im Stillen Winkel" KAG-Nr. 240/21
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme „Im Stillen Winkel“. Die Asphaltfahrbahn weist laut einer Zustandsbefahrung Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr vorgesehen ist.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 195.000 Euro und werden aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die dadurch der Stadt Essen entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG sind zudem die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie eine Anliegerversammlung nicht mehr vorgeschrieben.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024einstimmig beschlossen