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Vorlage

Langenberger Straße / Kupferdreher Straße - verkehrliche Möglichkeiten

0305/2024/6 23.05.2024 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat verschiedene verkehrliche Anliegen für den Bereich Kupferdreher geprüft. Hinsichtlich der Nutzung privater Parkflächen als Nachtparkplätze zur Kompensation wegfallender Anwohnerparkplätze wurden erste Gespräche mit einem Einzelhandelsunternehmen geführt. Dabei wies die zuständige Fachabteilung auf bauordnungsrechtliche Hürden sowie mögliche Lärmproblematiken hin, die eine gewerbliche Vermietung erschweren könnten. Ein stadtweites Konzept für Nachtparken würde zudem interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordern.

Die Prüfung eines Quartiersparkhauses im Gewerbegebiet „Christine“ ergab aufgrund der Entfernung zur Wohnbebauung und der Trennung durch die A44 eine geringe Eignung. Auch die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Hinsbecker Löh wurde abgelehnt, da diese Straße nicht Teil des Radverkehrsnetzes ist und Umwege verursachen würde. Für zusätzliche Anwohnerparkplätze an der Kupferdreher Straße konnte lediglich ein Eigentümer als potenzieller Partner identifiziert werden.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Abschnitt der Kupferdreher Straße zwischen Hof- und Bahnstraße wird von der Verkehrsbehörde nicht befürwortet, da die Straße als Landesstraße eine besondere Bedeutung hat und keine erhöhte Gefahrenlage vorliegt. Für den Kreuzungsbereich Kupferdreher Straße/Hofstraße liegt jedoch ein Plan für eine neue Querungshilfe vor. Diese Maßnahme, die mit einem Kostenaufwand von etwa 50.000 Euro verbunden ist, könnte im Zuge der anstehenden Arbeiten am Bahnhof Kupferdreher umgesetzt werden.

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