Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Kütings Garten von Bochumer Landstraße bis Hellweg
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Bereich Kütings Garten, die sich von der Bochumer Landstraße bis zum Hellweg erstreckt. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 7.000 Euro.
Die Maßnahme ist notwendig, da die bestehende Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN (EN) 13201 entspricht und aus Gründen der Verkehrssicherheit umgesetzt werden soll. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die dadurch der Kommune entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv bewertet. Zwar führt die Nutzung von Ökostrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch ergeben sich durch den geringeren Stromverbrauch im Rahmen der LED-Umstellung gesamtheitlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024einstimmig beschlossen