Durchführung der Baumaßnahme "Gönterstraße" KAG-Nr. 40/22
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme in der Gönterstraße. Die Asphaltfahrbahn weist laut einer vorangegangenen Zustandsbefahrung Risse, Ausbrüche sowie Verwerfungen auf und ist daher erneuerungsbedürftig. Das Amt für Straßen und Verkehr wird als zuständiger Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahn übernehmen.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 240.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln, die für die Erneuerung von Nebenstraßen vorgesehen sind.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der entsprechenden Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024einstimmig beschlossen