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Vorlage

Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Sterkrader Straße von Haus-Berge-Straße bis Buschhauser Straße

0590/2024/6 23.05.2024 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Sterkrader Straße im Bereich zwischen Haus-Berge-Straße und Buschhauser Straße. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die vorläufigen Gesamtkosten für diese Maßnahme werden mit 10.000 Euro veranschlagt.

Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Durch die Neuregelung des § 8a KAG sind zudem die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung nicht mehr erforderlich.

Die Maßnahme wird mit der Notwendigkeit begründet, die Anforderungen der DIN (EN) 13201 zu erfüllen, da die aktuelle Anlage diese Standards nicht erfüllt. Die Umsetzung ist aus Gründen der Verkehrssicherheit vorgesehen. Hinsichtlich des Klimaschutzes wird das Vorhaben als positiv eingestuft, da durch den Einsatz von LED-Technik Strom eingespart wird, obwohl die Straßenbeleuchtung bereits mit Ökostrom betrieben wird.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 170 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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