Durchführung der Baumaßnahme "Am Hammershöfchen" KAG-Nr. 272/22
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme „Am Hammershöfchen“. Die Asphaltfahrbahn in diesem Bereich weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung vorgesehen ist. Grundlage für den Sanierungsbedarf ist eine Zustandsbefahrung aus dem Jahr 2016. Das Amt für Straßen und Verkehr wird die Maßnahme als Straßenbaulastträger umsetzen.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 190.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel, die für die Erneuerung von Nebenstraßen bereitgestellt werden. Rechtlich ist das Vorhaben nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung zum 1. Januar 2024 besteht jedoch ein Beitragserhebungsverbot für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden; die entsprechenden Einnahmeausfälle werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Durch die Anpassung des § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 138 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 23.05.2024einstimmig beschlossen