Durchführung der Baumaßnahme "Asbachtal KAG Nr. 97/22"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme im Asbachtal. Die Asphaltfahrbahn weist Risse, Ausbrüche sowie Verwerfungen auf, weshalb das Amt für Straßen und Verkehr eine Erneuerung der Fahrbahn plant.
Die veranschlagten Baukosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 249.000 Euro. Die Finanzierung wird aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen bereitgestellt. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG sind zudem die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung nicht mehr vorgeschrieben.
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Beratungsfolge
- 23.05.2024einstimmig beschlossen