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Vorlage

Kleine Stoppenberger Str. 5, Außengastronomie auf Parkplätzen

0739/2024/6 28.05.2024 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung I wird gebeten, der Inanspruchnahme von zwei baulich angelegten Längsparkplätzen für eine Außengastronomie in der Kleinen Stoppenberger Straße 5 zuzustimmen. Der Antrag bezieht sich auf ein Café im Nordviertel, das von März bis Oktober Außenflächen nutzen möchte. Da die Breite des Gehwegs vor dem Lokal zwischen etwa 1,20 m und 2,50 m variiert, ist eine Aufstellung von Tischen und Stühlen auf dem Bürgersteig nicht möglich.

Die angefragten Parkplätze sind nicht bewirtschaftet, und die zuständigen Dienststellen haben keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert, da die erforderlichen Kriterien erfüllt sind. Durch die Inanspruchnahme des Parkstreifens würden aufgrund der dort praktizierten Senkrechtparkweise vier Stellplätze entfallen. Da das Abstellen von Gegenständen auf der Fahrbahn nach der Straßenverkehrsordnung untersagt ist, kann lediglich ein Teil des Parkstreifens genehmigt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Bereich zwar ein hoher Parkdruck besteht, jedoch bereits in einem gegenüberliegenden Bereich Stellplätze für ein Jugendprojekt weggefallen sind.

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