Juliusstr. 10, Außengastronomie auf Parkplätzen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks I wird gebeten, der Inanspruchnahme eines Längsparkplatzes für eine Außengastronomie in der Juliusstraße 10 zuzustimmen. Der dort ansässige Gastronomiebetrieb beabsichtigt, die Monate von März bis Oktober jährlich für einen Außenbereich zu nutzen.
Da der Gehweg vor dem Lokal aufgrund eines Lichtmastes und eines Abfalleimers in seiner Nutzbarkeit eingeschränkt ist, soll ein Parkplatz als Stellfläche für Tische und Stühle dienen. Ein ähnliches Modell wird bereits in der Juliusstraße 4 angewandt. Bei den betreffenden Flächen handelt es sich um Bewohnerparkplätze ohne aktive Bewirtschaftung.
Unmittelbar vor dem Standort befindet sich ein allgemeiner Schwerbehindertenparkplatz. Die geltenden Kriterien erlauben jedoch eine Verschiebung solcher Funktionsparkplätze innerhalb desselben Parkstreifens um ein bis zwei Stellplätze, um die Einrichtung einer Außengastronomie zu ermöglichen. Da die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind und die zuständigen Dienststellen keine Einwände gegen den Antrag erhoben haben, liegt der Vorschlag zur Entscheidung vor.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 142 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 28.05.2024einstimmig beschlossen