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Vorlage

Aufstellung eines Straßencafés auf der öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Gebäude Gemarkenstr.47 in Essen-Holsterhausen im Jahr 2024

0881/2024/6 22.08.2024 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 22.08.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (30. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung III wird um die Zustimmung zur Erteilung einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé in Essen-Holsterhausen gebeten. Der Inhaber der Pizzeria „La Fiamma“ in der Gemarkenstraße 47 beantragt, eine Fläche von zwei mal neun Metern auf zwei öffentlichen Parkplätzen vor seinem Ladenlokal zu nutzen. Die Nutzung soll bis zum 31. Oktober 2024 befristet sein.

Nachdem im Jahr 2021 eine ähnliche Nutzung ohne Beanstandungen möglich war, wurde ein Antrag für das Jahr 2022 von der Bezirksvertretung abgelehnt. Grund dafür waren Bedenken hinsichtlich des Verkehrsflusses und der Beeinträchtigung des Fahrradverkehrs durch Lieferfahrzeuge. Ein anschließendes Gerichtsverfahren zur Klage des Antragstellers ergab jedoch keine hinreichenden Belege für einen Zusammenhang zwischen der Außengastronomie und etwaigen Verkehrsbehinderungen.

Seit der letzten Ablehnung wurde das Ladenlokal umgebaut, sodass neben dem Lieferbetrieb nun auch Sitzplätze im Innenraum zur Verfügung stehen. Die Verwaltung hat den Antrag auf Basis der aktuellen Kriterien geprüft und sieht keine Einwände gegen die Erteilung der Sondernutzung. Die Aufstellung muss einen Sicherheitsabstand von 0,30 Metern zum Fahrbahnrand einhalten und eine Absperrung zum Schutz der Gäste vorsehen. Davon unberührt bleiben Behindertenparkplätze sowie Ladezonen für Elektrofahrzeuge.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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