Tempo-30-Anordnung auf der Sommerburgstraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen Margarethenbrücke und der Kreuzung Sommerburgstraße/Lührmannstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündaneamente 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung III haben einen Antrag zur Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Sommerburgstraße vorgelegt. Die Regelung soll für beide Fahrtrichtungen im Bereich zwischen der Margarethenbrücke und der Kreuzung Lührmannstraße gelten.
Der Antrag führt als Gründe die Straßenbreite, Sichtbehinderungen durch den Straßenverlauf sowie nah an der Fahrbahn parkende Fahrzeuge an. Zudem werden das Fehlen eines Fahrradschutzstreifens sowie ein Risiko für verschiedene Verkehrsteilnehmer genannt. Ziel der Maßnahme sei es, die Unfallgefahr, die Lärmbelastung und die Abgasemissionen zu verringern sowie die Ziele des Verkehrssicherheitsprogramms „Vision Zero“ von Nordrhein-Westfalen umzusetzen.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr wird im Antrag festgehalten, dass die U-Bahnlinie U17 durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt wird, da sie über einen separaten Gleiskörper verkehrt. Es wird zudem angeführt, dass eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung die Leistungsfähigkeit von Hauptverkehrsstraßen nicht negativ beeinflusst. Der Antrag stützt sich auf die Bestimmungen des § 45 der Straßenverkehrsordnung sowie auf die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 20.06.2024mehrheitlich beschlossen
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