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Antrag Rat / Ausschüsse / BVen

Wendeverbot auf der Hufelandstraße Richtung Margarethenhöhe

0894/2024/CDU 20.06.2024 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 3

❌ Zurückgezogen / abgelehnt 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung III hat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung Essen anzuweisen, an der Hufelandstraße ein Wendeverbot einzuführen. Betroffen ist die Linksabbiegespur in Richtung Margaretenhöhe an der Kreuzung von Hufelandstraße, Kaulbachstraße und Holsterhauser Straße.

Laut dem Antrag führt das Umfahren der Mittelinsel am Linksabbieger dazu, dass Fahrzeuge versuchen, die Haupteinfahrt zum Parkhaus P1 des Uniklinikums zu erreichen. Dies trage zu Rückstau auf der Hufelandstraße bei. Während an dieser Stelle normalerweise bis zu drei Fahrzeuge gleichzeitig nach links abbiegen können, sei die Kapazität durch das Manöver auf maximal ein Fahrzeug begrenzt. Die reguläre Weiterfahrt in Richtung Holsterhauser Straße werde dadurch behindert. Um diese Verkehrsbehinderung zu unterbinden, wird die Aufstellung eines Wendeverbotsschildes (Verkehrszeichen Nr. 272) gefordert.

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