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Vorlage

Fachstandard "Falleingangsphase, Falldiagnostik und Hilfeplanverfahren dem. § 36 SGB VIII des Jugendamtes – Soziale Dienste" sowie Fachstandard gem.§ 13 SGB VIII

1004/2024/4 10.09.2024 Jugendamt

🟢 Beschlossen 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den aktualisierten Fachstandard für die Falleingangsphase, Falldiagnostik und das Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII sowie die Fachstandards gemäß § 13 und § 35a SGB VIII zur Kenntnis. Die Neufassung der Standards, die zum 1. Juli 2024 in Kraft trat, basiert auf den gesetzlichen Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sowie auf Handlungsempfehlungen aus Organisationsuntersuchungen des Instituts für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (IN/S/O). Die Anpassung dient zudem der Orientierung der Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst angesichts personeller Veränderungen.

Die Überarbeitung umfasst eine Erweiterung der allgemeinen Grundlagen der Hilfeplanung, wobei Aspekte wie die Beteiligungsorientierung und Diversitätssensibilität stärker hervorgehoben werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Stärkung der Falleingangsphase durch den regelmäßigen Einsatz sozialpädagogischer Diagnostik-Instrumente bereits zu Beginn des Verfahrens. Ziel ist eine strukturierte Auftragsklärung unter Einbeziehung der Teamleitung, um Herausforderungen in Familien frühzeitig zu erfassen.

Zudem werden die gesetzlichen Regelungen des KJSG, etwa zum Übergangsmanagement oder zur Nachbetreuung, integriert. Der Fachstandard deckt nun auch die Schnittstelle zwischen Hilfeplanung und Kinderschutz ab und bezieht verschiedene Formen der Hilfen zur Erziehung sowie die Jugendsozialarbeit mit ein. Damit werden die Handlungsschritte für die Fachkräfte des Jugendamtes Essen an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.

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