Einführung und Verpflichtung eines neuen Bezirksvertretungsmitgliedes
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX erfolgt die Einführung eines neuen Mitglieds des Gremiums. Nachdem ein bisheriges Mitglied sein Mandat zum 28. Juni 2024 niedergelegt hatte, wurde durch den Wahlleiter gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes eine Nachfolge festgestellt. Das neue Bezirksvertretungsmitglied hat das Mandat am 6. August 2024 angenommen und ist damit Mitglied der Bezirksvertretung IX geworden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die förmliche Einführung und Verpflichtung des neuen Mitglieds durch die Bezirksbürgermeisterin vor. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet die Gemeindeordnung. Mit der Nachbesetzung wird das vakante Mandat, welches durch den Rücktritt eines früheren Mitglieds entstanden war, wieder besetzt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024Kenntnis genommen