Zuschüsse zur Unterhaltung und zum Betrieb vereinseigener Sportstätten hier: zusätzliche Förderung wegen besonderer Belastungen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport-<0xE2><0x80><0xAF>und Bäderbetriebe Essen befasst sich mit der Gewährung zusätzlicher Unterhaltungszuschüsse für das Jahr 2024. Grundlage hierfür ist die Ziffer 2.2.2.3 der städtischen Sportförderungsrichtlinien, welche Vereinen bei nachgewiesenen besonderen Belastungen bei der Unterhaltung vereinseigener Sportstätten eine weitere Unterstützung ermöglicht.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, 19 antragstellenden Vereinen zusätzliche Mittel zuzugestehen. Die Berechnung erfolgt dabei entweder in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen besonderen Belastungen oder, sofern die Belastungen die Höhe des allgemeinen Unterhaltungszuschusses erreichen oder überschreiten, in Höhe des regulären Zuschusses. Alle beteiligten Vereine haben die entsprechenden Belastungen durch Rechnungen belegt.
Das beantragte Gesamtvolumen der zusätzlichen Zuschüsse beläuft sich auf 29.556,81 Euro. Die Finanzierung soll über die Restmittel der Position „Unterhaltungszuschüsse“ aus dem Wirtschaftsplan 2024 der Sport- und Bäderbetriebe Essen erfolgen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 124 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 19.11.2024einstimmig beschlossen