Bestellung eines Schriftführers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX befasst sich mit der Bestellung eines Schriftführers zur Protokollführung ihrer Sitzungen. Im vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Ernennung des Verwaltungsbeauftragten zum Schriftführer beantragt.
Die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die in der Bezirksvertretung gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen ist. Die Einzelheiten zur Erstellung dieser Niederschriften ergeben sich aus der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen sowie dessen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird zudem darauf hingewiesen, dass gemäß der geltenden Geschäftsordnung zum Zweck der Erstellung der Niederschriften eine Tonaufzeichnung der Sitzungen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2025einstimmig beschlossen