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Vorlage

Die Bezirksvertretung VII hat keine Bedenken gegen die beabsichtigte Einrichtung zweier Carsharing-Stellplätze am Standort Heinrich-Sense-Weg 74.

0637/2025/6 10.06.2025 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 10.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (34. Sitzung) · einstimmig keine Bedenken erhoben

✦ KI-Zusammenfassung

Im Stadtbezirk VII von Essen ist die Einrichtung von zwei Carsharing-Stellplätzen am Heinrich-Sense-Weg 74 vorgesehen. Der Antrag sieht vor, zwei bisher nicht bewirtschaftete öffentliche Parkplätze in feste Stellflächen für stationsbasiertes Carsharing umzuwandeln. Die Bezirksvertretung VII hat gegenüber diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.

Die rechtliche Grundlage für die Zuweisung solcher Flächen bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die entsprechenden Richtlinien der Stadt Essen. Im Rahmen der städtischen Verkehrsplanung wird das Ziel verfolgt, bis zum Jahr 2035 einen Modal Split von jeweils 25 Prozent für den motorisierten Individualverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr, den Radverkehr und den Fußverkehr zu erreichen. Die Förderung von Carsharing-Angeboten ist dabei als Maßnahme zur Reduzierung der Fahrzeugdichte und zur Entlastung des öffentlichen Raums vorgesehen. Ein verwaltungsinternes Prüfverfahren bezüglich der beantragten Sondernutzungserlaubnis verlief bereits positiv.

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