Bestellung der stellvertretenden Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I beabsichtigt, für die Sitzung am 24. Juni 2025 eine stellvertretende Schriftführerin zu bestellen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltungsbeauftragte der Bezirksvertretung VII mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Diese schreibt vor, dass über die gefassten Beschlüsse der Bezirksvertretung I eine Niederschrift zu erstellen ist. Diese Niederschrift muss sowohl vom Bezirksbürgermeister als auch von einem durch die Bezirksvertretung zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden. Da für die Sitzung am 24. Juni 2025 eine Vertretung der zuständigen Verwaltungsbeauftragten der Bezirksvertretung I vorgesehen ist, soll die Funktion der stellvertretenden Schriftführung durch die Verwaltungsbeauftragte aus dem Stadtbezirk VII übernommen werden, um die Protokollierung der Sitzung sicherzustellen.
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- 24.06.2025kein Ergebnis hinterlegt