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Bezirksvertretung VIII

Stellungnahmen der Verwaltung zur Situation auf dem Rahmannshof Bezug: BV VIII 03.06.25, TOP 2 Einwohnerfragestunde

1094/2025/BV VIII 02.09.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung der Bezirksvertretung VIII wurde die Situation auf dem Rahmannshof thematisiert, nachdem ein Bürger im Juni 2025 Hinweise auf mögliche Umwelt- und Ordnungsverstöße eingereicht hatte. Das Umweltamt hat die Vorwürfe nach einer Begehung geprüft und konnte keine Verstöße gegen das Abfallrecht oder das Wasserhaushaltsgesetz feststellen. Die Lagerung von Betriebsabfällen sowie Pferdemist erfolgte ordnungsgemäß. Bezüglich der Bedenken zum Löschwasserteich stellte die Behörde fest, dass dieser Teil einer genehmigten Anlage ist und beobachtete Wasserbewegungen auf witterungsbedingte Ursachen durch Starkregen im Jahr 2023 zurückzuführen sind. Verunreinigungen auf dem Gelände wurden teilweise auf das Verhalten von Personen zurückgeführt, die sich unbefugt auf dem Grundstück aufhalten.

Die Bauaufsicht berichtete über frühere Feststellungen baurechtlich unzulässiger Nutzungen, wie etwa Lackierarbeiten oder die Lagerung von Bauschutt und Containern. Nach Einleitung eines ordnungsbehördlichen Verfahrens hat die Grundstückseigentümerin zugesagt, diese Tätigkeiten einzustellen und Aufräumarbeiten durchzuführen. Eine Kontrolle im Juli 2025 ergab eine deutliche Verbesserung der Zustände auf dem Gelände. Die Prüfung möglicher künftiger Nutzungsmöglichkeiten durch ein beauftragtes Architekturbüro ist derzeit noch in Arbeit. Die Bezirksvertretung VIII nahm die Stellungnahme des Umweltamtes zur Kenntnis.

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