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Vorlage

Kapitalrücklage bei Stiftungen (Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst)

1116/2025/4 03.09.2025 Kulturamt

🟢 Beschlossen 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kulturausschuss der Stadt Essen berät über die Zuführung von Mitteln zur Kapitalrücklage der Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst. Es wird vorgeschlagen, ein Drittel der Erträge des Jahres 2025 dieser Rücklage zuzuführen. Diese Maßnahme basiert auf den Bestimmungen der Stiftungssatzung sowie der kommunalen Vorgabe zur Werterhaltung des Stiftungsvermögens gemäß dem Stiftungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Seit 2016 wird nach Anweisung der Stadtkämmerei der steuerlich zulässige Höchstbetrag von maximal einem Drittel des Überschusses verwendet, um Schwankungen der Inflationsrate über längere Zeiträume auszuglechen.

Das Stiftungsvermögen belief sich zum 1. Januar 2025 auf rund 4,52 Millionen Euro. Für das Jahr 2025 werden Stiftungserträge von etwa 86.500 Euro veranschlagt, wovon ein vorläufiger Betrag von circa 28.800 Euro der Kapitalrücklage zugeführt werden soll. Die endgültige Festsetzung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses. Die Anlagestrategie der Stiftung sieht eine zunehmende Nutzung von Fondsvermögen und Nachhaltigkeitsfonds vor, wodurch die Ausschüttungshöhe zu Beginn eines Haushaltsjahres nicht mehr feststeht, sondern prognostiziert werden muss. Für die Jahre ab 2026 rechnet die Stadtkämmerei nach Abzug der Rücklagenzuführungen mit jährlichen Erträgen von etwa 56.500 Euro.

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