Essen Transparent

← Alle Vorlagen

Bezirksvertretung VIII

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §36 Abs.5 GO NRW i.V.m. §60 Abs. 1 GO NRW hier: Nutzung des Schulhofes der Comenius-Schule durch die Freiwillige Feuerwehr Burgaltendorf

1153/2025/BV VIII 02.09.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VIII für den Stadtbezirk Ruhrhalbinsel berät in ihrer Sitzung am 2. September 2025 über die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung. Gegenstand der Vorlage ist die Nutzung des Schulhofes der Comenius-Schule durch die Freiwillige Feuerwehr Burgaltendorf im Rahmen ihres Tags der Offenen Tür. Die Veranstaltung ist für den 29. und 30. August 2025 vorgesehen.

Da die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung erst im September stattfindet, wurde bereits am 10. Juni 2025 eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW getroffen. Eine Sondersitzung während der Sommerpause wurde als nicht zweckmäßig und nicht wirtschaftlich sinnvoll eingestuft, weshalb die Entscheidung nun nachträglich zur Genehmigung durch das Gremium vorliegt. Die Immobilienwirtschaft hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken erhoben. Gemäß der Hauptsatzung liegt die Entscheidung über die Sondernutzung des Schulhofes in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 128 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge