Entscheidung über die Behandlung einer Bürgereingabe gem. §5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Essen Hier: Erneute Bürgereingabe zur Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Überruhrstraße 515, Höhe Kita
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VIII für den Stadtbezirk Ruhrhalbinsel wird über die Behandlung einer erneuten Bürgereingabe zur Verkehrssicherheit in der Überruhrstraße 515 entschieden. Die Eingabe fordert die Einrichtung eines Zebrastreifens in Höhe einer dortigen Kindertagesstätte.
Die Bezirksvertretung befasst sich bereits seit dem Jahr 2014 mit der verkehrstechnischen Situation an dieser Stelle, die früher einen Supermarkt beherbergte. Ein Beschluss aus dem Jahr 2018 hatte die Verwaltung angewiesen, Maßnahmen zur Erhöhung der Fußgängersicherheit zu prüfen. Während eine Querungshilfe mangels verkehrsrechtlicher Voraussetzungen abgelehnt wurde, war die Errichtung einer Anforderungssignalanlage technisch möglich. Die geschätzten Kosten von rund 52.000 Euro konnten jedoch nicht bewilligt werden, da kein Unfallschwerpunkt vorlag und eine Finanzierung aus bezirklichen Mitteln im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 ausgeschlossen wurde.
Die Bezirksvertretung steht nun vor der Entscheidung, ob sie von einer erneuten Prüfung absieht, falls die Eingabe keine neuen Sachverhalte enthält, oder ob sie die Verwaltung erneut mit einer Prüfung und Stellungnahme zur Petition beauftragt.
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Beratungsfolge
- 02.09.2025kein Ergebnis hinterlegt