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Bezirksvertretung V

Tempo-30 auf der Hundebrinkstraße

1352/2025/BV V 23.09.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5

🟢 Beschlossen 23.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (42. Sitzung) · Kenntnis genommen mit Anmerkungen

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung V für den Essener Stadtbezirk wurde über die dauerhafte Änderung der Geschwindigkeitsbeschränkung in der Hundebrinkstraße informiert. Hintergrund ist die Umwandlung einer zeitlich begrenzten Tempo-30-Zone, die bisher nur zwischen 6 und 20 Uhr galt, in eine zeitlich unbeschränkte Zone im Bereich der ehemaligen Feuerwache.

Das Amt für Straßen und Verkehr begründet diesen Schritt mit der Unfallhäufungsstelle im Kreuzungsbereich Hundebrinkstraße, Karolingerstraße und Seumannstraße. Auf Beschluss der Unfallkommission wurde die zeitliche Beschränkung aufgehoben, um dem Unfallgeschehen entgegenzuwirken. Die Umsetzung erfolgte bereits am 24. Oktober 2024 durch den Regiedienst des Amtes für Straßen und Verkehr.

Für den Bereich der Kita „Die Großstadt Rokade“ in der Hundebrinkstraße 35 bleibt die zeitliche Beschränkung von Tempo 30 zwischen 6 und 20 Uhr jedoch bestehen. Die Verwaltung bewertet diese Maßnahme an diesem Streckenabschnitt weiterhin als verhältnismäßig. Die Bezirksvertretung V hat die vorliegenden Informationen zur Kenntnis genommen.

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