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Bezirksvertretung I

Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertreter*innen

1521/2025/BV I 04.11.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 1

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung der Bezirksvertretung I am 4. November 2025 steht die Wahl der Bezirksbürgermeisterin bzw. des Bezirksbürgermeisters sowie der Stellvertreterinnen und Stellvertreter auf der Tagesordnung. Gemäß der Gemeindeordnung NRW und der Hauptsatzung der Stadt Essen soll die Bezirksvertretung zunächst durch Mehrheitsbeschluss festlegen, wie viele Stellvertretungen gewählt werden sollen.

Die anschließende Wahl der Amtsträger erfolgt aus der Mitte der Bezirksvertretung in einem geheimen Wahlgang ohne vorherige Aussprache nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlenverfahrens. Wahlvorschläge können von Fraktionen, Gruppen oder einzelnen Mitgliedern der Bezirksvertretung eingereicht werden. Zur Vorbereitung der Stimmzettel wird um eine Einreichung der Vorschläge spätestens am Sitzungstag gebeten.

Der Ablauf der Wahl umfasst die Benennung von Auszählern durch die Fraktionen, das Vorlesen der Wahlvorschläge sowie die Durchführung der Wahl in Wahlkabinen. Sollten bei der Abstimmung gleiche Höchstzahlen auftreten, ist eine Stichwahl oder ein Losentscheid vorgesehen. Die Stimmzettel werden nach der Abgabe durch die von den Fraktionen benannten Mitglieder ausgezählt, woraufhin das Ergebnis durch die Altersvorsitzende bzw. den Altersvorsitzenden bekannt gegeben wird.

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Beratungsfolge