Bestellung eines/einer Inklusionsbeauftragten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I plant die Bestellung einer Inklusionsbeauftragten sowie einer Stellvertretung für den Stadtbezirk I. Die entsprechende Vorlage sieht vor, dass die Besetzung im Rahmen der Sitzung am 4. November 2025 beschlossen wird.
Die Aufgabe der bezirklichen Inklusionsbeauftragten besteht unter anderem darin, die Bezirksvertretung im Inklusionsbeirat zu vertreten. In dieser Funktion sollen die städtischen Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beobachtet werden. Ein weiteres Ziel ist die Herstellung gleicher Chancen für Menschen mit und ohne Behinderung innerhalb der Stadtbezirke. Die Beauftragten sind dazu angehalten, entsprechende Rückmeldungen sowie neue Ideen in den Integrationsbeirat einzubringen.
Die Institution dieser Funktion wurde bereits im Februar 2021 durch einen einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung I etabliert. Durch die Neubesetzung soll die kontinuierliche Arbeit an der Förderung der Inklusion auf bezirklicher Ebene sichergestellt werden.
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- 04.11.2025kein Ergebnis hinterlegt