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Bezirksvertretung I

Bestellung einer/eines Bezirkskulturbeauftragten und der Mitglieder der Programmkonferenz

1524/2025/BV I 04.11.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 1

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung I befasst sich mit der Bestellung eines Kulturbeauftragten sowie einer Stellvertretung für den Stadtbezirk. Die Benennung erfolgt üblicherweise im Rahmen der Konstituierung.

Zudem ist die Besetzung der Programmkonferenz durch Mitglieder aus dem Kreis der Bezirksvertreter vorgesehen. Die Programmkonferenz dient dazu, Beiträge der im Bezirk tätigen Kulturträger zu beraten, diese abzustimmen und das kulturelle Programm des Stadtbezirks zusammenzustellen. Grundlage für die Einladung der Kulturträger sind die Richtlinien zur Förderung der bezirklichen Kulturarbeit.

Die Zusammensetzung der Programmkonferenz umfasst neben den von der Bezirksvertretung benannten Mitgliedern auch Vertreter des Kulturbüros sowie städtischer Fachbereiche und Institute, die zur Kulturarbeit im Bezirk beitragen. Ebenfalls Teil der Konferenz sind jene Kulturträger, die in der Kooperationsliste des Kulturamtes eingetragen sind und sich für eine Zusammenarbeit auf Basis der geltenden Richtlinien aussprechen. Die Funktion des Kulturbeauftragten umfasst dabei die Gesprächsleitung sowie die Koordination.

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Beratungsfolge