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Bezirksvertretung II

Bestellung eines Vertreters/einer Vertreterin für die Personalkommission bei der Besetzung der Schulleitungsstelle einer Schule mit bezirklicher Bedeutung

1561/2025/BV II 06.11.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 2

🟢 Beschlossen 06.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (1. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung II befasst sich in ihrer Sitzung am 6. November 2025 mit der Bestellung von Vertretern für eine Personalkommission. Gegenstand der Vorlage ist die Besetzung einer Schulleitungsstelle an einer Schule mit bezirklicher Bedeutung, was unter anderem Grundschulen, Hauptschulformen sowie Förderschulen umfasst.

Die rechtliche Grundlage für die Bildung dieser Kommission ergibt sich aus § 61 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie § 8 Absatz 2a der Hauptsatzung. Zur Ausübung der Rechte des Schulträgers wird eine Personalkommission gebildet, die sich aus einem Vertreter des Schulausschusses, einem Vertreter der jeweiligen Bezirksvertretung und einem Vertreter des Fachbereichs Schule zusammensetzt.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, ein stimmberechtigtes Mitglied sowie eine Vertretung durch die Bezirksvertretung II für die Personalkommission zu benennen. Damit wird die personelle Besetzung der Schulleitung an den entsprechenden Bildungseinrichtungen im Rahmen des festgelegten Verfahrens vorbereitet.

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