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Bezirksvertretung IX

Bestellung einer/eines Kulturbeauftragten und der Mitglieder der Programmkonferenz

1587/2025/BV IX 25.11.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 9

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX befasst sich in ihrer Sitzung am 25. November 2025 mit der Besetzung kultureller Gremien im Bezirk. Gegenstand der Vorlage ist die Bestellung einer Kulturbeauftragten oder eines Kulturbeauftragten sowie einer Stellvertretung. Die Benennung dieser Funktion erfolgt üblicherweise im Rahmen der Konstituierung der Bezirksvertretung.

Zudem soll die Bezirksvertretung Mitglieder aus ihrem eigenen Kreis für die Programmkonferenz benennen. Diese Konferenz dient gemäß den Richtlinien zur Förderung der bezirklichen Kulturarbeit dazu, Beiträge von Kulturträgern zu beraten, diese miteinander abzustimmen und das kulturelle Programm des Stadtbezirks zusammenzustellen. Die Teilnahme an der Programmkonferenz ist für Kulturträger möglich, die sich auf Basis der entsprechenden Richtlinien zur Kooperation verpflichtet haben und in der Kooperationsliste des Kulturamtes eingetragen sind.

Die Zusammensetzung der Programmkonferenz umfasst darüber hinaus die von der Bezirksvertretung benannten Mitglieder sowie Vertreter des Kulturbüros und der zuständigen städtischen Fachbereiche oder Institute, sofern sie zur Kulturarbeit im Bezirk beitragen. Die Person, welche die Funktion des Kulturbeauftragten übernimmt, ist ebenfalls Teil der Konferenz und übernimmt dort die Gesprächsleitung sowie die Koordination. In der vorangegangenen Wahlperiode hatte die Bezirksvertretung IX insgesamt drei Personen für die Programmkonferenz im Stadtbezirk IX bestimmt.

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