Bestellung einer/eines Inklusionsbeauftragten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IX befasst sich mit der Bestellung einer Inklusionsbeauftragten bzw. eines Inklusionsbeauftragten sowie einer Stellvertretung für den Stadtbezirk. Die Grundlage hierfür bildet die Entscheidung des Rates der Stadt Essen vom 23. Februar 2022, einen Inklusionsbeirat sowie eine Koordinierungsstelle Inklusion einzurichten. Bereits im Juni 2021 wurde durch den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (ASAGI) die Aufforderung an die Bezirksvertretungen übermittelt, für ihre jeweiligen Stadtbezirke mindestens eine Person als Inklusionsbeauftragte oder Inklusionsbeauftragten zu benennen.
Die Funktion der ernannten Personen umfasst die beratende Teilnahme an den Sitzungen des Inklusionsbeirates sowie die Vertretung der Bezirksvertretung in diesem Gremium. Zu den Aufgaben gehört zudem die Beobachtung städtischer Bemühungen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und zur Herstellung gleicher Chancen für Menschen mit und ohne Behinderungen innerhalb der Stadtbezirke. Die Inklusionsbeauftragten sollen entsprechende Rückmeldungen sowie neue Ideen in den Inklusionsbeirat einbringen.
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