Wahl der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertreter/innen
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung IX am 25. November 2025 steht die Wahl der Bezirksbürgermeisterin bzw. des Bezirksbürgermeisters sowie der Stellvertreterinnen und Stellvertreter auf der Tagesordnung. Grundlage für das Verfahren sind die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Hauptsatzung der Stadt Essen.
Im ersten Schritt soll die Anzahl der zu wählenden Stellvertretungen durch einen Mehrheitsbeschluss festgelegt werden. Die Verwaltung empfiehlt hierbei, nach bisheriger Praxis zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zu wählen. Die eigentliche Wahl der Bezirksbürgermeisterin bzw. des Bezirksbürgermeisters sowie der Stellvertretungen erfolgt in geheimer Abstimmung unter Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlenverfahrens. Der Vorgang findet ohne vorherige Aussprache statt.
Wahlvorschläge können von Fraktionen, Gruppen oder einzelnen Mitgliedern der Bezirksvertretung eingereicht werden. Zur Vorbereitung der Stimmzettel bittet die Verwaltung darum, Wahlvorschläge spätestens am Vormittag des Sitzungstages per E-Mail einzureichen. Das Verfahren sieht zudem vor, dass die Stimmen von den durch die Fraktionen benannten Mitgliedern ausgezählt werden. Nach der Auszählung erfolgt die Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch die Sitzungsleitung.
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Beratungsfolge
- 25.11.2025kein Ergebnis hinterlegt