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Bezirksvertretung IX

Bestellung eines Vertreters/einer Vertreterin für die Personalkommission bei der Besetzung der Schulleitungsstelle einer Schule mit bezirklicher Bedeutung

1593/2025/BV IX 25.11.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 9

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung IX befasst sich mit der Bestellung von Vertretern für die Personalkommission im Rahmen der Besetzung von Schulleitungsstellen an Schulen mit bezirklicher Bedeutung. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden § 61 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie § 8 Abs. 2 a der Hauptsatzung.

Die Personalkommission, die für die Auswahl von Schulleitungen an Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung im Verbund zuständig ist, setzt sich aus drei Vertretern zusammen. Diese umfassen jeweils eine Person aus dem Schulausschuss, eine Person aus der jeweiligen Bezirksvertretung sowie eine Person aus dem Fachbereich Schule.

Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Vorlage 1593/2025/BV IX soll die Bezirksvertretung IX ein stimmberechtigtes Mitglied sowie eine Vertretung für diese Kommission benennen. Damit wird die personelle Besetzung der Personalkommission für den Bereich der Schulen mit bezirklicher Bedeutung im Stadtbezirk IX formalisiert.

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