Bestellung der Schriftführung für den Kulturausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss des Rates der Stadt Essen soll über die Bestellung der Schriftführung für seine Sitzungen entscheiden. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen ist. Diese Niederschrift muss unter anderem von einer vom Kulturausschuss zu bestellenden Person unterzeichnet werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Mitarbeiterin der Verwaltung zur Schriftführerin und einen weiteren Mitarbeiter der Verwaltung zum stellvertretenden Schriftführer des Kulturausschusses zu bestellen. Die entsprechende Vorlage wurde durch das Kulturamt vorgelegt. Mit dieser Maßnahme wird die personelle Besetzung für die Protokollführung und die formale Dokumentation der Ausschussbeschlüsse sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 03.12.2025einstimmig beschlossen