Zuschüsse zur Unterhaltung und zum Betrieb vereinseigener Sportstätten hier: zusätzliche Förderung wegen besonderer Belastungen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen berät über zusätzliche Zuschüsse zur Unterhaltung und zum Betrieb vereinseigener Sportstätten für das Jahr 2025. Grundlage der Vorlage ist die städtische Sportförderungsrichtlinie, die Vereinen bei nachgewiesenen besonderen Belastungen eine weitere Unterstützung ermöglicht.
Die Verwaltung schlägt vor, insgesamt 22 antragstellenden Vereinen zusätzliche Unterhaltungszuschüsse zu gewähren. Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt dabei nach zwei Modellen: Bei einem Teil der Vereine soll die Förderung 50 Prozent der nachgewiesenen besonderen Belastungen umfassen, begrenzt auf die Höhe des allgemeinen Unterhaltungszuschusses. Für weitere Vereine wird die Gewährung in Höhe des regulären Unterhaltungszuschusses vorgeschlagen, wenn die besonderen Belastungen diesen Betrag übersteigen.
Das beantragte Gesamtvolumen der zusätzlichen Mittel beläuft sich auf 43.578,79 Euro. Die Finanzierung ist durch die Restmittel der Position „Unterhaltungszuschüsse“ des Wirtschaftsplans 2025 der Sport- und Bäderbetriebe Essen vorgesehen. Alle antragstellenden Vereine haben die besonderen Belastungen durch entsprechende Rechnungen nachgewiesen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025einstimmig beschlossen