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Vorlage

Änderung der Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates der Stadt Essen

0133/2026/5 11.03.2026 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Inklusionsbeirat der Stadt Essen soll seine Geschäftsordnung ändern. Hintergrund der Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen ist eine Anpassung der Satzung des Inklusionsbeirates, die durch einen Ratsbeschluss vom 11. Februar 2026 erfolgt ist.

Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen mehrere Punkte. So wird die Ladungsfrist gemäß § 2 auf acht Tage verkürzt. Zudem werden das Verfahren für Anregungen nach § 7 sowie die jährliche Berichterstattung der Inklusionsbeauftragten der Bezirksvertretungen an die aktuelle Praxis angepasst. Eine weitere Änderung betrifft die Unterzeichnung von Niederschriften. Aufgrund neuer Vorgaben in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist es künftig ausreichend, wenn Protokolle lediglich durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden sowie die Geschäftsstelle unterzeichnet werden.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Inklusionsbeirat die Änderungen gemäß der beigefügten Synopse verabschiedet. Die Vorlage wurde vom Stadtdirektor Renzel unterzeichnet.

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