Kommunale Konferenz Alter und Pflege: Hier: Benennung der Vertretung des Inklusionsbeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Der Inklusionsbeirat der Stadt Essen befasst sich mit der Benennung seiner Vertretung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege. Dieses Fachgremium dient der Klärung von Fragen und Problemfeldern, die aus der Umsetzung des Alten- und Pflegegesetzes sowie des Pflegeversicherungsgesetzes auf kommunaler Ebene resultieren. Ziel der Konferenz ist die Vernetzung verschiedener Bereiche der pflegerischen Infrastruktur und der Schnittstellen zum Gesundheitswesen, um eine Angebotsstruktur zu unterstützen, die sich an den Bedürfnissen der Essener Bevölkerung orientiert.
Auf Grundlage des Altenpflegegesetzes NRW sollen in den örtlichen Konferenzen Vertreter von Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderungen sowie chronisch kranke Menschen vertreten sein. Da der Inklusionsbeirat als eine solche Interessenvertretung eingestuft wird, sieht der Beschlussvorschlag vor, die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Beirats sowie deren Stellvertretungen als ordentliche Mitglieder in die Kommunale Konferenz Alter und Pflege zu entsenden. Die Stellvertretungen sollen im Falle einer Verhinderung der Hauptvertretung die Position übernehmen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026einstimmig beschlossen