Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW: Hier: Bolzplatz am Siepental
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II wurde über eine Bürgeranregung bezüglich des Bolzplatzes am Siepental an der Kunstwerkerstraße beraten. Ein Anwohner wies darauf hin, dass zwischen dem Spielfeld und der Straße keine Abgrenzung vorhanden ist. Dies führe dazu, dass Bälle auf die Fahrbahn oder gegen parkende Fahrzeuge gelangen können. Zudem wurde auf ein Risiko für Kinder sowie für Radfahrer hingewiesen, falls diese dem Ball hinterherlaufen. Der Antragsteller bat um die Prüfung einer kostengünstigen Lösung, beispielsweise durch einen Zaun oder eine Hecke.
Die Verwaltung teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass nach einer fachlichen Prüfung vorerst von der Erstellung einer zusätzlichen Einfriedung abgesehen wird. Begründet wurde dies mit dem derzeit geringen Nutzungsdruck sowie der niedrigen Verkehrsbelastung auf der Kunstwerkerstraße. Die weitere Entwicklung der Nutzungssituation soll jedoch beobachtet werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 19.02.2026Kenntnis genommen