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Vorlage

Kapitalrücklage bei Stiftungen (Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst

0272/2026/4 04.03.2026 Kulturamt

🟢 Beschlossen 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kulturausschuss soll entscheiden, im Jahr 2026 auf eine Zuführung in die Kapitalrücklage der Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst zu verzichten. Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Änderung der Anlagestrategie durch die Kämmerei. Ein Großteil des Stiftungsvermögens, etwa 80 Prozent, wurde in einen Spezialfonds für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen der Stadt Essen umgeschichtet.

Da die Erträge aus diesem Fonds erst zum Ende des jeweiligen Jahres feststehen, ist eine vorausschauende Planung der Mittelverwendung erschwert. Die bisherige Praxis, bereits im Vorfeld über Teile der geplanten Erträge zu verfügen, soll daher durch ein Modell ersetzt werden, bei dem die Ausschüttung auf Basis der tatsächlich erwirtschafteten Erträge des Vorjahres erfolgt. Dies bedeutet, dass für die im Jahr 2026 erwirtschafteten Mittel erst ab dem Jahr 2027 Förderzwecke zur Verfügung stehen.

Um die geringere Mittelverfügbarkeit im laufenden Jahr abzumildern, können die erwarteten Erträge aus festverzinslichen Anlagen in Höhe von rund 19.000 Euro bereits 2026 genutzt werden. Zusammen mit einem Mittelvortrag von etwa 54.000 Euro ergibt sich für das Jahr 2026 ein verfügbares Budget von circa 73.000 Euro, abzüglich einer bereits beschlossenen Projektförderung von 30.000 Euro. Ein Verzicht auf die Rücklagenbildung wird aufgrund früherer Kursgewinne im Jahr 2023 als möglich erachtet. Das Stiftungskapital belief sich zum 1. Januar 2026 auf rund 4,56 Millionen Euro.

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