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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung des Kulturausschusses vom 28.01.2026
- 2.Anträge
- 2.1Kulturpass an Essener Schulen (DS 0414/2010/5) Hier: Optionen zur Fortführung der kostenlosen Fahrten mit der RuhrbahnZur Vorlage · 0173/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Fortführung der kostenlosen Fahrten mit der Ruhrbahn im Rahmen des Kulturpasses an Essener Schulen eingebracht. Mit der Vorlage 0173/2026/CDU/SPD wird die Stadtverwaltung aufgefordert, zeitnah verschiedene Optionen für eine Weiterführung des Angebots zu präsentieren.
Im Fokus der Untersuchung sollen verlässliche Finanzierungsalternativen stehen. Hierbei werden unter anderem das Startchancen-Programm, das Bildungs- und Teilhabepaket sowie private Patenschaften oder Partnerschaften als mögliche Quellen angeführt. Zudem soll die Stadtverwaltung Möglichkeiten für unbürokratische Beantragungs- und Bewilligungsverfahren prüfen, wobei eine perspektivische digitale Umsetzung berücksichtigt werden soll.
Um eine reibungslose Fortführung sicherzustellen, können die vorgeschlagenen Optionen bei Bedarf schrittweise zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Der parlamentarische Prozess sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Vorlage berät und eine Empfehlung ausspricht, bevor der Rat der Stadt Essen über den Antrag entscheidet. Die Ausschüsse für Kultur sowie für Schule und Bildung sollen im Anschluss Kenntnis von den Ergebnissen erhalten.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Jahresberichte Museum Folkwang 2024 und 2025Zur Vorlage · 0245/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Kulturausschuss der Stadt Essen werden die Jahresberichte des Museum Folkwang für die Jahre 2024 und 2025 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Bei den vorliegenden Dokumenten handelt es sich um Tätigkeitsberichte, die einen Überblick über die Aktivitäten des Museums in diesem Zeitraum geben.
Die Berichte decken verschiedene Bereiche der Museumsarbeit ab. Dazu gehören Informationen zu Ausstellungen, Veranstaltungen, Vermittlungsangeboten sowie Kooperationen. Zudem werden Details zu Sammlungstätigkeiten, Restaurierungs- und Forschungsprojekten sowie zur Presseberichterstattung aufgeführt. Darüber hinaus enthalten die Dokumente statistische Angaben zu den Besucherzahlen, zur Personalsituation, zur Arbeit der Fördervereine und zur finanziellen Lage des Hauses.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kulturausschuss die Berichte lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Vorstellung Nutzungskonzept Alte Synagoge Essen / RabbinerhausZur Vorlage · 0137/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Kulturausschuss der Stadt Essen wurde das Nutzungskonzept für die Alte Synagoge sowie das Rabbinerhaus behandelt. Die Grundlage für die vorliegende Vorlage war ein Antrag der CDU, mit dem die Verwaltung um die Erstellung eines aktualisierten Nutzungskonzepts gebeten worden war.
Der Ausschuss nahm den präsentierten Entwurf zur Kenntnis, beauftragte die Verwaltung jedoch gleichzeitig mit dessen Weiterentwicklung. Für eine erneute Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung müssen künftige Entwürfe konkrete finanzielle, personelle sowie organisatorische Maßnahmen enthalten. Die Verwaltung ist somit angewiesen, die Planung um detaillierte Angaben zu den notwendigen Ressourcen und der organisatorischen Umsetzung zu ergänzen, damit das Gremium auf einer fundierten Basis über das weitere Vorgehen entscheiden kann.
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Beratungsfolge
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.AVerfahren Projektförderung 2. Halbjahr 2026Zur Vorlage · 0354/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss und der Kulturbeirat sollen das Verfahren zur Vergabe der kulturellen Projektfördermittel für das zweite Halbjahr 2026 zur Kenntnis nehmen. Die Finanzierung der Projekte wird durch Mittel der Sparkasse Essen in Höhe von 200.000 Euro sichergestellt.
Das vorgesehene Verfahren sieht vor, dass Projektanträge bis zum 31. März 2026 beim Kulturamt eingereicht werden können. Im Anschluss empfiehlt eine Fachjury die Projekte entsprechend der verfügbaren Fördersumme. Der Kulturausschuss entscheidet über die Förderwürdigkeit der Anträge und leitet die resultierende Beschlussliste an die Sparkasse Essen weiter. Die Fachjury stellt die Förderfähigkeit der Projekte gegenüber dem Kreditinstitut fachlich dar, woraufhin die Sparkasse Essen die endgültige Prüfung sowie die Entscheidung über die Verausgabung der Finanzmittel vornimmt.
Nach Abschluss des Prozesses werden die Empfänger der Fördermittel durch das Kulturamt und die Sparkasse Essen benachrichtigt. Ein Projektbeginn ist frühestmöglich ab dem 1. Juli 2026 vorgesehen.
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- 12.03.2026 · Kulturbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Auswirkungen des Herrenberg-Urteils: Lehrtätigkeit an der Volkshochschule nach der Übergangsregelung – aktueller Stand der VorbereitungenZur Vorlage · 0364/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Volkshochschule Essen bereitet sich auf eine Anpassung ihrer Beschäftigungsmodelle vor, da die Übergangsregelung nach § 127 SGB IV zum 1. Januar 2027 ausläuft. Hintergrund ist das Herrenberg-Urteil, welches die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Lehrkräften beeinflusst. Um rechtliche Risiken für die Stadt Essen zu vermeiden und den gesetzlichen Bildungsauftrag nach dem Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen sicherzustellen, sollen die Honorarverhältnisse modifiziert werden.
Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit den rund 660 freiberuflich tätigen Kursleitenden so zu gestalten, dass eine klare Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung gewährleistet ist. Dies umfasst neben organisatorischen Änderungen und einer Überarbeitung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch eine Anpassung der Honorarsätze. Die Vergütung soll künftig deutlich über dem aktuellen Standard von 26 Euro liegen, um eine selbstständige Altersvorsorge zu ermöglichen.
Diese Umstellung wird voraussichtlich mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Eine Kompensation dieser Mehrkosten durch höhere Teilnahmeentgelte wird als problematisch eingestuft, da dies den Zugang für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen erschweren könnte. Der Kulturausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Gedenktafel KZ-Außenlager Schwarze PothZur Vorlage · 0184/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach dem Beschluss zum Rückbau der Kunstinstallation „Stadtwunde“ plant das Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv (HdEG) einen neuen Erinnerungsort für das ehemalige KZ-Außenlager Schwarze Poth. Als Standort für eine neue Gedenktafel wurde die Brücke am Porscheplatz, zwischen dem Gebäude Porscheplatz 3 und der Rathaus Galerie, ausgewählt. Dieser Ort wurde nach verschiedenen Informationsveranstaltungen und einem Ortstermin als Standort favorisiert, da er eine hohe Sichtbarkeit im öffentlichen Raum bietet und in räumlicher Nähe zum historischen Geschehen liegt.
Die geplante Gedenktafel aus Edelstahl soll Text, Illustrationen sowie einen QR-Code enthalten, der auf die Website der Gedenkstätte Buchenwald verweist. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird gebeten, der Aufstellung der Tafel auf Grundlage einer Nutzungsvereinbarung zwischen den zuständigen Fachbereichen zuzustimmen. Zudem wird die Bezirksvertretung I um die Bereitstellung von 1.000 Euro zur Deckung der Kosten für Gestaltung, Herstellung und Aufstellung gebeten. Die feierliche Einweihung der Gedenktafel ist für den 11. April 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Aufstellung der Skulptur „Rufer“ von Gerhard Marcks auf der Treppenanlage am Burgplatz in der InnenstadtZur Vorlage · 0261/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Schenkung der Bronzeskulptur „Rufer“ von Gerhard Marcks anzunehmen und diese auf der Treppenanlage zwischen Kettwiger Straße und Burgplatz aufzustellen. Die Skulptur befindet sich derzeit in Privatbesitz. Während der Stifter die Kosten für den Abbau am bisherigen Standort sowie den Transport übernimmt, trägt die Stadt Essen die Kosten für die Aufrichtung und die Beschriftung. Diese belaufen sich auf etwa 10.000 Euro und werden aus dem Budget für Kunst im öffentlichen Raum des Kulturamtes finanziert.
Das Vorhaben wurde in Zusammenarbeit mit der Kommission Kunst im öffentlichen Raum konzipiert. Prüfungen durch die Fachbereiche Grün und Gruga, das Amt für Bodenmanagement sowie die Essen Marketing GmbH ergaben keine Einwände gegen die Aufstellung am vorgesehenen Ort. Die Skulptur aus den Jahren 1966/67 misst etwa drei Meter in der Höhe und wiegt rund 700 Kilogramm. Sie gilt als Symbol für Kommunikation, Meinungsfreiheit und Frieden. Durch die Platzierung am Burgplatz soll das Kunstwerk einen Bezug zu bestehenden Skulpturen im Umfeld herstellen. Zur Sicherung der Skulptur sind ein Graffitischutz sowie eine Verankerung an der Bodenplatte vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Aufstellung und Pflege von Bücherschränken in EssenZur Vorlage · 0357/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss der Stadt Essen beabsichtigt, die Aufstellung und Pflege von Bücherschränken durch die Stadtbibliothek nicht weiterzuführen. Die Entscheidung folgt auf eine Prüfung, unter welchen Voraussetzungen diese Aufgabe in das Bibliothekskonzept integriert werden könnte. Seit der Übernahme der ersten Standorte im Jahr 2010 wurden die Bücherschränke ohne zusätzliche personelle oder finanzielle Ressourcen verwaltet, was laut Verwaltung zu einer Rückstellung anderer Pflichtaufgaben geführt hat.
Eine Personalbedarfsanalyse ergab für die dauerhafte Integration der Aufgabe einen Mehrbedarf von 0,5 Vollzeitäquivalenten. Angesichts der aktuellen Haushaltslage und der strategischen Neuausrichtung der Stadtbibliothek, die sich künftig verstärkt als „Dritter Ort“ für Begegnung und Austausch positionieren möchte, wird das Angebot als nicht prioritär eingestuft. Die Errichtung neuer Standorte wird durch die Stadtbibliothek nicht mehr begleitet. Für bereits bestehende Standorte ist im Falle von Beschädigungen ein Rückbau vorgesehen. Eine mögliche Perspektive für den Erhalt des Angebots könnte sich aus bürgerschaftlichem Engagement oder durch Unterstützung der bezirklichen Kulturförderung ergeben.
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Beratungsfolge
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Die Vorlage wurde einstimmig abgelehnt)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — geschoben wegen Beratungsbedarf
Ergebnis: geschoben wegen Beratungsbedarf - 9.(Ersatz-)benennungen für den Kulturbeirat der Stadt EssenZur Vorlage · 0227/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss hat dem Rat der Stadt Essen neue Besetzungen für den Kulturbeirat der Stadt Essen empfohlen. Die Vorlage sieht verschiedene Ersatzbenennungen für stimmberechtigte und stellvertretende Mitglieder vor.
Für das Kunsthaus Essen e.V. soll Hanne Köster als stimmberechtigtes Mitglied anstelle von Katharina Bruns nachrücken, die von ihrer Funktion zurückgetreten ist. Sven Dirkmann übernimmt den Posten des stellvertretenden Mitglieds für das Kunsthaus Essen e.V. in der Nachfolge von Hanne Köster.
Im Bereich der Schulformsprecherinnen und -sprecher wird Petra Eickhoff als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen, um die Position von Felix Busch zu besetzen. Diese personelle Änderung basiert auf einem Beschluss des entsprechenden Arbeitskreises vom Januar 2026.
Auch für die Hochschule der bildenden Künste Essen (HBK) sind Änderungen vorgesehen. Prof. Dr. Daniel Lorberg soll das stimmberechtigte Mitglied Prof. Dr. Viglialoro ersetzen, welcher von seinem Amt zurückgetreten ist. Als neues stellvertretendes Mitglied für die HBK wird Bernd Fesel vorgeschlagen, der die Funktion von Prof. Dr. Daniel Lorberg übernimmt. Der Kulturbeirat wird über diese personellen Veränderungen in Kenntnis gesetzt.
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- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2026 · Kulturbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Aecce – european centre for creative economy GmbH hier: Verkauf von GeschäftsanteilenZur Vorlage · 0334/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Verkauf ihrer Geschäftsanteile an der ecce – european centre for creative economy GmbH. Die Beteiligung der Stadt umfasst 10 % des Stammkapitals mit einem Nennwert von 2.500 Euro. Gemäß dem vorliegenden Beschlussvorschlag sollen diese Anteile an die Stadt Dortmund zum Kaufpreis von 2.500 Euro veräußert werden.
Hintergrund der Veräußerung ist das Ende der Landesförderung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft zum 31. Dezember 2025. In diesem Zusammenhang wurden zentrale Förderprogramme wie die Kreativ.Quartiere Ruhr bereits an neue Träger übergeben. Da die Stadt Essen sowie weitere Gesellschafter, darunter die Städte Bochum und Gelsenkirchen, keine weiteren Aufgaben innerhalb der Gesellschaft mehr wahrnehmen, wurde die Absicht zum Ausstieg bekundet. Die Stadt Dortmund beabsichtigt, die Anteile der übrigen Gesellschafter zu übernehmen, um die Gesellschaft neu auszurichten.
Der Rat der Stadt Essen soll am 25. März 2026 über den Verkauf entscheiden. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Kapitalrücklage bei Stiftungen (Stiftung zur Pflege der örtlichen KunstZur Vorlage · 0272/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss soll entscheiden, im Jahr 2026 auf eine Zuführung in die Kapitalrücklage der Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst zu verzichten. Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Änderung der Anlagestrategie durch die Kämmerei. Ein Großteil des Stiftungsvermögens, etwa 80 Prozent, wurde in einen Spezialfonds für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen der Stadt Essen umgeschichtet.
Da die Erträge aus diesem Fonds erst zum Ende des jeweiligen Jahres feststehen, ist eine vorausschauende Planung der Mittelverwendung erschwert. Die bisherige Praxis, bereits im Vorfeld über Teile der geplanten Erträge zu verfügen, soll daher durch ein Modell ersetzt werden, bei dem die Ausschüttung auf Basis der tatsächlich erwirtschafteten Erträge des Vorjahres erfolgt. Dies bedeutet, dass für die im Jahr 2026 erwirtschafteten Mittel erst ab dem Jahr 2027 Förderzwecke zur Verfügung stehen.
Um die geringere Mittelverfügbarkeit im laufenden Jahr abzumildern, können die erwarteten Erträge aus festverzinslichen Anlagen in Höhe von rund 19.000 Euro bereits 2026 genutzt werden. Zusammen mit einem Mittelvortrag von etwa 54.000 Euro ergibt sich für das Jahr 2026 ein verfügbares Budget von circa 73.000 Euro, abzüglich einer bereits beschlossenen Projektförderung von 30.000 Euro. Ein Verzicht auf die Rücklagenbildung wird aufgrund früherer Kursgewinne im Jahr 2023 als möglich erachtet. Das Stiftungskapital belief sich zum 1. Januar 2026 auf rund 4,56 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.AMusikfestival „Blaues Rauschen“ 2026Zur Vorlage · 0194/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss entscheidet über die Bereitstellung von insgesamt 25.000 Euro für das Musikfestival „Blaues Rauschen“ im Jahr 2026. Die Mittel sind für den Verein Open Systems e.V. vorgesehen, wobei 20.000 Euro aus städtischen Haushaltsmitteln und 5.000 Euro aus Mitteln der Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst bereitgestellt werden sollen. Das Festival thematisiert die künstlerische Auseinandersetzung mit digitalen und analogen Kulturtechniken sowie die Auswirkungen technologischer Entwicklungen, insbesondere der Künstlichen Intelligenz.
Das Programm umfasst Live-Musik, interaktive Performances, Workshops und Vorträge. Die Veranstaltungen sind für den Zeitraum vom 29. Mai bis zum 13. Juni 2026 geplant und finden in Essen sowie in weiteren Städten des Ruhrgebiets wie Dortmund, Bochum, Witten, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim und Duisburg statt. Das Festival ist Teil eines Netzwerks, das aktuell acht Städte verbindet.
Die Gesamtkosten für die Durchführung belaufen sich auf 269.000 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus verschiedenen Quellen zusammen, darunter Eigenleistungen, öffentliche Drittmittel, Beiträge anderer Kommunen sowie private Sponsoren und Spenden. Der beantragte Zuschuss der Stadt Essen ist Teil eines Finanzierungsplans, der auch die Einbindung von Landesmitteln und weiteren Förderprogrammen vorsieht.
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Beratungsfolge
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Beschlusskontrollliste
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