Auswirkungen des Herrenberg-Urteils: Lehrtätigkeit an der Volkshochschule nach der Übergangsregelung – aktueller Stand der Vorbereitungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Volkshochschule Essen bereitet sich auf eine Anpassung ihrer Beschäftigungsmodelle vor, da die Übergangsregelung nach § 127 SGB IV zum 1. Januar 2027 ausläuft. Hintergrund ist das Herrenberg-Urteil, welches die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Lehrkräften beeinflusst. Um rechtliche Risiken für die Stadt Essen zu vermeiden und den gesetzlichen Bildungsauftrag nach dem Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen sicherzustellen, sollen die Honorarverhältnisse modifiziert werden.
Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit den rund 660 freiberuflich tätigen Kursleitenden so zu gestalten, dass eine klare Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung gewährleistet ist. Dies umfasst neben organisatorischen Änderungen und einer Überarbeitung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch eine Anpassung der Honorarsätze. Die Vergütung soll künftig deutlich über dem aktuellen Standard von 26 Euro liegen, um eine selbstständige Altersvorsorge zu ermöglichen.
Diese Umstellung wird voraussichtlich mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Eine Kompensation dieser Mehrkosten durch höhere Teilnahmeentgelte wird als problematisch eingestuft, da dies den Zugang für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen erschweren könnte. Der Kulturausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 04.03.2026Kenntnis genommen
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