Verfahren Projektförderung 2. Halbjahr 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss und der Kulturbeirat sollen das Verfahren zur Vergabe der kulturellen Projektfördermittel für das zweite Halbjahr 2026 zur Kenntnis nehmen. Die Finanzierung der Projekte wird durch Mittel der Sparkasse Essen in Höhe von 200.000 Euro sichergestellt.
Das vorgesehene Verfahren sieht vor, dass Projektanträge bis zum 31. März 2026 beim Kulturamt eingereicht werden können. Im Anschluss empfiehlt eine Fachjury die Projekte entsprechend der verfügbaren Fördersumme. Der Kulturausschuss entscheidet über die Förderwürdigkeit der Anträge und leitet die resultierende Beschlussliste an die Sparkasse Essen weiter. Die Fachjury stellt die Förderfähigkeit der Projekte gegenüber dem Kreditinstitut fachlich dar, woraufhin die Sparkasse Essen die endgültige Prüfung sowie die Entscheidung über die Verausgabung der Finanzmittel vornimmt.
Nach Abschluss des Prozesses werden die Empfänger der Fördermittel durch das Kulturamt und die Sparkasse Essen benachrichtigt. Ein Projektbeginn ist frühestmöglich ab dem 1. Juli 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026Kenntnis genommen
- 04.03.2026Kenntnis genommen