Errichtung eines Gemeinschaftsgartens im Bereich der öffentlich gewidmeten Grünfläche seitlich des Gebäudes Barthel-Bruyn-Str. 33 in Essen-Holsterhausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III wird um die Zustimmung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Gemeinschaftsgarten in Essen-Holsterhausen gebeten. Der Antrag geht von der Kindertagesstätte in der Barthel-Bruyn-Straße 37 aus und betrifft eine öffentlich gewidmete Grünfläche neben dem Gebäude in der Barthel-Bruyn-Straße 33.
Im Rahmen des Projekts „Garten der blühenden Begegnungen“, das mit einer Förderung von 1.000 Euro aus der Ideenbörse der Stadt Essen unterstützt wird, sollen zwei Hochbeete für Kräuter und Gemüse sowie Beerensträucher angelegt werden. Eine Bank soll als Sitzgelegenheit dienen. Das Vorhaben erfolgt in Zusammenarbeit mit dem AWO-Seniorenheim in der Barthel-Bruyn-Straße 46. Die Kindertagesstätte übernimmt die Errichtung, die Pflege sowie die anfallenden Kosten.
Die Nutzung ist zunächst für die Dauer eines Jahres geplant, wobei eine unbefristete Fortführung bei positiven Erfahrungen beabsichtigt ist. Sollte die Nutzung nach Ablauf des ersten Jahres enden, ist die Fläche auf Kosten der Antragstellerin wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Verwaltung hat im Prüfverfahren keine Bedenken gegen das Projekt geäußert. Eine mögliche Erlaubnis soll die Auflage enthalten, dass ein ausreichender Abstand zum Bordstein einzuhalten ist und die Bepflanzung nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen darf.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026einstimmig beschlossen