Entsendung von Mitgliedern in die Kommunale Konferenz Alter und Pflege
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beabsichtigt, Mitglieder sowie deren Stellvertretungen in die Kommunale Konferenz Alter und Pflege zu entsenden. Die Konferenz dient dem fachlichen Austausch sowie der Abstimmung kommunaler Strategien und Maßnahmen im Bereich der Alten- und Pflegeversorgung.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll eine angemessene fachliche und politische Einbindung des Ausschusses in die Arbeit der Konferenz sichergestellt werden. Die Entsendung der in einem Anhang aufgeführten Mitglieder erfolgt unter Bezugnahme auf § 8 Absatz 3 Nummer 9 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen, um eine kontinuierliche Mitwirkung im Gremium zu gewährleisten. Die Entscheidung über die personelle Besetzung der Vertretung ist für die Sitzung des Ausschusses am 20. Mai 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026einstimmig beschlossen - siehe Anlage 2 für Ergebnis