Zustand des Gewerbegeländes Krablerstraße 12
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung V am 24. Februar 2026 wurde die Situation auf dem Gewerbegelände in der Krablerstraße 12 thematisiert. Es wurde berichtet, dass im Bereich eines dort ansässigen Autohandels abgemeldete Fahrzeuge die Einfahrt sowie ausgewiesene Parkplätze blockieren. Dies beeinträchtige die Nutzung der Parkflächen durch Mitarbeitende der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Zudem wurde auf eine zunehmende Vermüllung des Geländes hingewiesen.
Das Ordnungsamt hat den betreffenden Bereich überprüft und stellte fest, dass es sich bei dem Areal sowie den genutzten Parkplätzen um Privatgelände handelt, zu dem auch die Flächen der AWO gehören. Aufgrund dieses privaten Status sind ordnungsrechtliche Maßnahmen durch das Amt nicht möglich. Im Rahmen eines Gesprächs mit Mitarbeitenden der AWO wurden Möglichkeiten erörtert, die Flächen eigenständig gegen unbefugte Nutzung zu sichern, beispielsweise durch das Anbringen von Ketten oder Pfosten. Weitere Handlungsmöglichkeiten des Ordnungsamtes bestehen derzeit nicht. Die Bezirksvertretung V hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen.
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- 28.04.2026Kenntnis genommen mit Anmerkungen