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Vorlage

Aufstellung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Imbissbetrieb in der Altenessener Str.345 in Essen-Altenessen-Nord

0331/2026/6 28.04.2026 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Inhaber eines Imbissbetriebs in der Altenessener Straße 345 in Essen-Altenessen-Nord hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie auf dem öffentlichen Gehweg beantragt. Eine befristete Erlaubnis besteht bereits bis zum 31. März 2026; ab dem 1. April 2026 beabsichtigt die Verwaltung, eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis zu erteilen.

Die geplante Außengastronomie soll eine Fläche von 1,30 m mal 4,80 m einnehmen. Die Aufstellung erfolgt am Gehwegrand in einer Flucht mit einem vorhandenen Baumbeet, um den Fußgängerfluss zwischen der Gebäudefassade und dem Straßencafé zu gewährleisten. Dabei verbleibt eine Restgehwegbreite von etwa 2,80 Metern. Zu den Auflagen gehören eine massive Absperrung zur angrenzenden Fahrbahn sowie ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,30 m zum Gehwegrand. Wegen des hohen Wohnanteils in diesem Gebiet ist die Betriebszeit auf 22:00 Uhr begrenzt.

Die beteiligten Fachbereiche der Verwaltung haben keine Bedenken gegen die Aufstellung geäußert. Die Bezirksvertretung V wird im Rahmen einer Anhörung gebeten, die bisherige befristete Erlaubnis zur Kenntnis zu nehmen und die geplante unbefristete Sondernutzungserlaubnis ohne Einwände zu akzeptieren.

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