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Vorlage

Aufstellung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Gehweg- und Parkplatzfläche vor der Pizzeria in der Gemarkenstr.86 in Essen-Holsterhausen    

0586/2026/6 22.04.2026 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 22.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (4. Sitzung) · a) mehrheitlich beschlossen b) einstimmig keine Bedenken

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk III wird über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung einer Außengastronomie in der Gemarkenstr. 86 in Essen-Holsterhausen angehört. Der Antrag des Betreibers der Pizzeria „La Bella Trattoria“ sieht die Nutzung öffentlicher Gehweg- und Parkplatzflächen vor.

Auf dem Gehweg ist eine Fläche von 0,80 Metern Tiefe und 3,00 Metern Breite unmittelbar an der Ladenfassage vorgesehen. Eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr bleibt dabei gewährleistet. Zudem soll eine Parkplatzfläche mit den Maßen 1,80 Meter mal 6,00 Meter genutzt werden, wodurch ein Parkplatz entfällt. Die Nutzung ist auf den Zeitraum von März bis Oktober begrenzt.

Die betroffene Fläche umfasst nicht bewirtschafteten Parkraum; Ladezonen, Behindertenparkplätze oder Stellplätze für Elektrofahrzeuge sind nicht betroffen. Zum Schutz der Gäste ist eine massive Absparrung sowie ein Sicherheitsabstand von 0,30 Metern zum Fahrbahnrand vorzusehen.

Nach Prüfung durch die Fachbereiche liegen keine Bedenken gegen die beantragte Sondernutzung vor. Die Kriterien hinsichtlich der Öffnungszeiten und Ruhetage sind erfüllt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung III der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Parkplatzfläche zustimmt und keine Bedenken gegen die Nutzung der Gehwegfläche erhebt.

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