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Vorlage

Einrichtung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Fläche seitlich des Kioskgebäudes auf dem Gervinusplatz/ Ecke Frohnhauser Straße in Essen-Frohnhausen

0564/2026/6 22.04.2026 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 22.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (4. Sitzung) · Einstimmig keine Bedenken mit Ergänzungen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk III wird über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Einrichtung einer Außengastronomie am Gervinusplatz in Essen-Frohnhausen angehört. Der Antrag umfasst die Nutzung einer öffentlichen Fläche zwischen dem Kioskgebäude an der Ecke Frohnhauser Straße und einem Baumbeet. Die geplante Fläche soll eine Größe von 2,00 Metern Tiefe und 6,00 Metern Breite aufweisen und eine ganzjährige Nutzung ermöglichen. Bei dem beantragten Gewerbe handelt es sich um einen Kiosk mit Cafébetrieb ohne Alkoholausschank.

Für die Erteilung der Erlaubnis sind bestimmte Abstände einzuhalten. Es muss ein Abstand von mindestens zwei Metern zur bestehenden Außengastronomie des Cafés im Gebäude Gervinusplatz 1 gewahrt werden, um den Durchgang für Fußgänger zu gewährleisten. Zudem ist eine Restgehwegbreite von mindestens zwei Metern in Richtung Frohnhauser Straße sicherzustellen. Aufgrund der hohen Wohndichte im Bereich des Antragsgrundstücks soll die Betriebszeit auf 22:00 Uhr begrenzt werden. Da die beteiligten Fachbereiche im Rahmen der Prüfung keine Bedenken geäußert haben, beabsichtigt die Verwaltung, die Sondernutzungserlaubnis zu erteilen.

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