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Vorlage

Aufstellung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Gehweg- und Parkplatzfläche vor dem Ladenlokal Gemarkenstr.53 in Essen-Holsterhausen

0562/2026/6 22.04.2026 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 22.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (4. Sitzung) · a) keine Zustimmung b) Einstimmig keine Bedenken

✦ KI-Zusammenfassung

In Essen-Holsterhausen ist die Einrichtung einer Außengastronomie vor einem Ladenlokal in der Gemarkenstraße 53 geplant. Die Betreiberin eines Beauty-Shops mit Cafébetrieb hat eine Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Gehweg- und Parkplatzflächen beantragt.

Der Antrag sieht vor, zwei Teilflächen auf dem Gehweg unmittelbar an der Fassade zu nutzen. Dabei wird eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr sichergestellt. Zudem soll eine Fläche in der Größe von 2,00 Metern mal 4,00 Metern auf einer Parkplatzfläche genutzt werden, wodurch ein Stellplatz entfällt. Die Nutzung ist auf den Zeitraum von März bis Oktober begrenzt. Betroffen ist ein nicht bewirtschafteter Parkraum; Ladezonen, Behindertenparkplätze oder Elektrofahrzeug-Stellplätze sind nicht involviert. Zum Schutz der Gäste ist eine massive Absperrung sowie ein Sicherheitsabstand von 0,30 Metern zum Fahrbahnrand vorzusehen.

Die Verwaltung beabsichtigt, die beantragte Sondernutzungserlaubnis zu erteilen, da die geltenden Kriterien für die Nutzung von Parkplatzflächen erfüllt sind und keine Bedenken der beteiligten Fachbereiche vorliegen. Die Bezirksvertretung III wird zur Nutzung der Gehwegfläche formell angehört und hinsichtlich der Nutzung der Parkplatzfläche um Zustimmung gebeten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 165 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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